Eine vollständig beim BND freigestellte Gleichstellungsbeauftragte darf bei der fiktiven Nachzeichnung ihrer Laufbahn keine Qualifikationen unterstellen, die über die normale berufliche Entwicklung hinausgehen. Das BVerwG betonte: Die fiktive Beurteilung sei kein Instrument zur Karriereoptimierung.
Mehr lesenIn "Unterricht" und "Soziale Kompetenz" bekam ein Bewerber für eine Oberstudienratsstelle nur die Note 3. Auch auf Nachfrage verwies sein Dienstherr bloß auf seine Ankreuzbeurteilung. Das war zu wenig, meint das OVG Münster; die Stelle darf nun erst mal nicht besetzt werden.
Mehr lesenDie Entscheidung über den Prüfungsvermerk, mit dem sich ein Landesjustizminister als nächsthöherer Dienstvorgesetzter der dienstlichen Beurteilung eines Richters anschließt, muss zwingend von ihm selbst oder seinem ständigen Vertreter getroffen werden. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann er diese Aufgabe nicht im Weg der Geschäftsverteilung oder Ähnlichem delegieren.
Mehr lesenDie grundlegenden Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein. Bloße Verwaltungsvorschriften reichten hierfür nicht aus, so das Bundesverwaltungsgericht. Dienstliche Beurteilungen müssten mit einem Gesamturteil abschließen, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen.
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