Ein Unternehmen löscht alle Bewerbungsunterlagen "gemäß den Vorgaben der DS-GVO". Ein Bewerber fühlt sich damit unwohl, weil er keine Auskunft darüber erhielt, was zuvor mit seinen Daten gemacht worden war. Die Frage, ob das für einen Schadensersatzanspruch reicht, zieht sich inzwischen bis zum EuGH.
Mehr lesenAuch wer auf Webseiten surft oder Apps nutzt, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben, wird oft von Metas Business Tools dabei beobachtet. Das war dem LG Leipzig ein mit 5.000 Euro für Datenschutzverstöße hohes Schmerzensgeld wert - und könnte erst der Anfang sein.
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