Wenn Facebook-Nutzer erst die Voreinstellung ändern müssen, um ihre Daten vor öffentlichem Zugang zu schützen, verstößt das gegen den Grundsatz der Datenminimierung, hat das das OLG Frankfurt entschieden. Es sprach einer Nutzerin Schadensersatz zu, nachdem ihre Daten gestohlen worden waren.
Mehr lesenAllein die verzögerte Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten löst noch keinen Schadensersatzanspruch aus. Das Tatbestandsmerkmal "Schaden" müsse mit Leben gefüllt werden, verlangte das BAG. Ein Schaden könne etwa in einer konkreten Gefahr des Datenmissbrauchs bestehen.
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