Er teilte rechtsextreme und entwürdigende Inhalte in einer Chatgruppe. Dafür durfte ein Polizeibeamter auf Probe aus dem Dienst entlassen werden – das OVG Münster sah seine charakterliche Eignung als nicht gegeben.
Mehr lesenDas Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und bei einem Dienstunfallverfahren widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Die Annahme fehlender charakterlicher Eignung ist laut Oberverwaltungsgericht Münster nicht zu beanstanden.
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