Donnerstag, 12.12.2024
Trotz Buchung in Deutschland: Klage am Wohnsitz des Reisenden nach Brüssel Ia-VO

Ein Mann aus dem Gerichtsbezirk Mainz darf einen deutschen Reiseveranstalter, bei dem er eine Kreuzfahrt nach Island gebucht hatte, an seinem Wohnsitz verklagen. Denn durch das Reiseziel liege ein Auslandsbezug vor und die Zuständigkeit des Gerichts richte sich nach der Brüssel Ia-VO, so der BGH.

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Freitag, 11.9.2020
Gerichtsstand bei Verletzung des Wettbewerbsrechts durch Vertragspartner
Verklagt ein Unternehmen seinen Vertragspartner wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln auf Unterlassung und Schadensersatz, steht ihm auch der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung offen. Das hat der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe dem Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vom 10.09.2020 auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs hin vorgeschlagen. Mehr lesen