Dienstag, 10.3.2026
20% für die eigene Betriebsgefahr: Wer falsch parkt, ist mitschuldig

Wer sein Auto auf einem Parkplatz rücksichtlos abstellt und so eine Durchfahrt versperrt, haftet mit, wenn andere beim Ausparken an das Auto fahren, erklärte das AG München. Zumindest die eigene Betriebsgefahr muss man dann tragen.

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Mittwoch, 10.4.2024
Traubenvollernter: Keine Haftung aus Betriebsgefahr für kontaminierte Trauben

Der BGH hat sich in einem fast identischen Fall wie im vergangenen Jahr erneut mit einem Traubenvollernter befasst und bekräftigt, dass keine Haftung aus Betriebsgefahr in Betracht kommt, wenn die Trauben bei der Weinlese wegen eines Lecks an der Erntemaschine kontaminiert werden. 

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