Das FG Niedersachsen hat ein für Betreiber von (mittlerweile) steuerfreien Photovoltaikanlagen bedeutsames Urteil gefällt. Es geht um Rückzahlungen, die für vor 2022 erzielte überzahlte Einspeisevergütungen geleistet wurden. Diese sind laut FG auch im Jahr 2022 noch als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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