Donnerstag, 19.3.2026
Im falschen Postfach gelandet: Berufung vor dem BAG gescheitert

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.

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Dienstag, 8.11.2022
Kein Vertrauen auf späteren Ablauf einer Begründungsfrist
Bleibt die gewährte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist hinter dem Antrag eines Rechtsanwalts zurück, darf dieser nicht darauf vertrauen, dass die Frist erst später abläuft. Vielmehr ist dem Bundesgerichtshof zufolge von einem ordentlichen und gewissenhaften Juristen zu erwarten, dass er eine solche Mitteilung zur Kenntnis nimmt und sich auf den daraus ersichtlichen Zeitraum einstellt. Mehr lesen