Sein Geschäftspartner hielt ihn über mehrere Stunden fest und bearbeitete ihm mit einem Hammer – Medien berichteten mit verpixelten Bildern. Auch das lässt sich in diesem Fall nicht rechtfertigen, meint das LG Berlin II. Der Mann sei trotzdem "erkennbar" im Rechtssinn.
Mehr lesenEin RBB-Bericht über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar war so fehlerhaft, dass der Sender ihn zurückziehen musste. Gelbhaar wehrte sich - mit Erfolg.
Mehr lesenRussland hat durch Gesetze zur Unterdrückung von Meinungen zu seiner Ukraine-Invasion gegen die EMRK verstoßen, insbesondere gegen die in Art. 10 der Konvention geschützte Meinungsfreiheit. Laut EGMR zielten die Gesetze darauf ab, jede abweichende Meinung zu kriminalisieren.
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