Der ärztliche Notfalldienst ist von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt nach einem Urteil des BFH auch, wenn ein Arzt den Dienst nur vertretungsweise gegen ein Entgelt übernimmt.
Mehr lesenDer Bereitschaftsdienst von angestellten Klinikärzten ist als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts zu berücksichtigen und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt klargestellt. Die Klage einer Klinikärztin blieb damit erfolglos.
Mehr lesenEine an beginnender Demenz leidende Fachärztin hat auch dann Anspruch auf Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn sie ihre Praxis mit personeller Unterstützung weiterführt. Die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst widerspreche im konkreten Fall dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 20.01.2022.
Mehr lesen