Eine Mieterin beleidigt ihren Vermieter rassistisch. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Die Frau muss die Wohnung räumen.
Mehr lesenEin YouTuber hatte Politikerinnen als "aufgeblasene Dampfnudel" betitelt oder sie mit dem Ausdruck "Ey, Du kleine Fotze" konfrontiert. Eine Verurteilung wegen Beleidigung wollte er nicht auf sich sitzen lassen, scheiterte aber mit einer Verfassungsbeschwerde.
Mehr lesenEine Anwältin bezeichnet einen Kollegen als "fetter Anwalt" und "Rumpelstilzchen". Dies kann im Kontext einer rechtlichen Auseinandersetzung erlaubt sein. Im "Kampf ums Recht" könnten auch "besonders starke und eindringliche Ausdrücke" zulässig sein, so das BVerfG.
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