Freitag, 9.5.2025
Nebenkosten: Vermieter muss Belege dem Ex-Mieter nicht hinterherschicken

Ein Streit um eine Betriebskostenabrechnung endete vor dem LG Hanau, weil der Ex-Mieter Belege prüfen wollte. Das Problem: Inzwischen wohnte er über 100 km entfernt. Das Gericht stellte klar: Das ist sein Problem, der Vermieter muss die Belege nicht verschicken.

Mehr lesen
Mittwoch, 1.12.2021
Einsicht von Mietern in Belege für Betriebskosten

Ein Vermieter, der einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Dienstleister geschlossen hat, muss seinem Mieter keine Einsicht in die Rechnung an den Subunternehmer gewähren. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn er eine Schwestergesellschaft beauftragt hat. Sei aber anstelle einer Vergütung nur eine Kostenerstattung vereinbart, bestehe ein Recht auf Einblick.

Mehr lesen