Ein Rechtsanwalt beantragte, ihm weniger Kammerbeitrag aufzuerlegen – verschwieg dabei aber Einkünfte. Die Kammer halbierte den Betrag zunächst. Doch der AGH bestätigt nun: Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung hat, ist nicht bedürftig.
Mehr lesen"Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz" lautete die Überschrift, unter der AfD-Stadträte zwei Raubüberfälle mutmaßlicher Ausländer im Freiburger Amtsblatt kommentieren wollten. Nein, sagte dazu neben dem Oberbürgermeister nun auch das VG Freiburg.
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