Der ehemalige Präsident des DAV, Ulrich Schellenberg, war in seiner Amtszeit abhängig beschäftigt. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf viele Verbände und Stiftungen haben.
Mehr lesenWer als GmbH-Geschäftsführer auf Grundlage eines Anstellungsvertrags tätig ist, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden. Für eine Zulassung braucht es einen Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB, entschied der BGH am Montag nach mündlicher Verhandlung. Martin W. Huff war dabei.
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