Frauen muslimischen Glaubens dürfen am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des VG Berlin und lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab – mit Verweis auf die Verkehrssicherheit und -überwachung.
Mehr lesenDie Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann eine bußgeldbewehrte Nutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) darstellen. Dies stellt das Oberlandesgericht Köln klar. Ein "Halten" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO setze keine Benutzung der Hände voraus.
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