Seit 2020 dürfen Krankenkassen bei der Abrechnung mit Krankenhäusern eigentlich nicht mehr mit eigenen Ansprüchen aufrechnen. Allerdings wurde das Aufrechnungsverbot kollektivvertraglich mit einer Übergangsregelung ausgesetzt. Das LSG Bayern stellte nun die Rechtmäßigkeit dieser Regelung fest.
Mehr lesenDas Interesse an der Feststellung, dass der Fahrzeughersteller beim Einbau der täuschenden Software zur Abgasmanipulation deliktisch gehandelt hat, kann dem Bundesgerichtshof zufolge berechtigt sein. Selbst wenn der Geschädigte eine Kaufpreiserstattung erstritten hat, so kann er darüber hinaus das Interesse haben, dem Autobauer gegenüber das Aufrechnungsverbot geltend zu machen.
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