Ein Unternehmen ließ die Fußballmannschaften seiner verschiedenen Niederlassungen einmal im Jahr gegeneinander antreten. In letzter Instanz hat am Donnerstag auch das BSG entschieden, dass ein beim Turnier verdrehtes Knie nicht Folge eines Arbeitsunfalls war.
Mehr lesenEin Sohn schlägt seinem Vater in der gemeinsamen Wohnung eine Vase auf den Kopf – kann dies ein Arbeitsunfall sein? Ja, sagt das LSG Sachsen-Anhalt. Nämlich, wenn der Vater als ehrenamtlicher Betreuer für seinen Sohn bestellt ist und der Angriff sich im Rahmen der Betreuertätigkeit ereignete.
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