Das Integrationsamt muss Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch dann übernehmen, wenn eine Schwerbehinderte statt sonst 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet. Die gesetzliche 15-Stunden-Grenze werde dabei nicht missachtet, so das VG Mainz.
Mehr lesenAbgeordnete haben auch dann keinen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz, wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen. Dies liegt laut LSG Niedersachsen-Bremen an den statusrechtlichen Besonderheiten der Abgeordnetentätigkeit: Diese sei weder Arbeits- noch Berufstätigkeit.
Mehr lesen