Ein Finanzunternehmen war weder so groß noch so international, wie es auf seiner Website behauptete. Ein geprellter Anleger verlangte wegen sittenwidriger Schädigung nun vom ehemaligen Geschäftsführer sein Geld zurück. Das bekommt er – auch für Geschäfte nach dessen Abtritt, entschied der BGH.
Mehr lesen250.000 Euro ließ sich der ehemalige CEO des Finanz-Nachrichtendienstes Gomopa, Klaus Maurischat, dafür bezahlen, dass er Anlagebetrüger nicht in seinem Magazin entlarvte. Für das AG Saarbrücken war das Erpressung. Mutmaßlich nicht die erste Aktion des umstrittenen Medienmachers.
Mehr lesenWer einer betrügerischen Anlagefirma aufsitzt, die in einem Lager weniger Gold aufbewahrt hatte als den Kunden zustünde, kann nicht die Betreiberin des Lagers für Verluste haftbar machen. Zumindest dann, wenn diese nichts von den kriminellen Machenschaften wusste, so das OLG Frankfurt am Main.
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