Ein Rechtsanwalt wollte eine Terminsverlegung in einer Abschiebesache, ohne nachvollziehbare Gründe zu nennen – die Anhörung seines Mandanten erfolgte daraufhin ohne ihn. Für den BGH war das zulässig, ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens sah er nicht.
Mehr lesenRechtsvertreter der Palästinenser haben Israel vor dem IGH Völkermord durch die totale Blockade von Hilfsgütern und Nahrungsmitteln im Gazastreifen vorgeworfen. Israel verweigert die Teilnahme an der Anhörung in Den Haag.
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