Obwohl ein zur Abschiebung festgenommener Afghane ausdrücklich darum bat, sein Konsulat zu informieren, und erklärte, dass er in Stuttgart viele Bekannte habe und sein Bruder in Frankfurt lebe, unternahm das AG nichts. Damit hat es laut BVerfG gegen die Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG verstoßen.
Mehr lesenDie Geltendmachung von Schadensersatz für psychische Beeinträchtigungen aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen setzt nur noch eine medizinisch fassbare Erkrankung voraus. Der Bundesgerichtshof verlangt damit in Abkehr zu früherer Rechtsprechung nicht mehr, dass der Betroffene stärker beeinträchtigt wurde, als es bei Tod oder Verletzung eines nahestehenden Menschen typischerweise zu erwarten gewesen wäre.
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