Ein Richter führte in einer Psychiatrie Anhörungen zu Unterbringungen durch, doch irgendwann meldete die Klinikleitung Bedenken hinsichtlich seiner eigenen Dienstfähigkeit an – eine Untersuchung lehnte er aber ab. Deshalb schaffte er es auch beim BGH nicht zurück in den aktiven Dienst.
Mehr lesenEin Beamter kann eine amtsärztliche Untersuchungsanordnung zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfen lassen, sondern auch isoliert angreifen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden. Es weicht damit von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ab.
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