Marktplatzbetreiber wie Amazon, die auf Verstöße gegen formale Marktverhaltensregeln von Drittanbietern hingewiesen werden, müssen weitere Angebote auf gleichartige Verstöße prüfen und gegebenenfalls beseitigen. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. in einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden.
Mehr lesenNach Ansicht der EU-Kommission gewährte Luxemburg Amazon durch Steuervorbescheide unzulässige staatliche Beihilfen. Ihr Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG, das zugunsten von Amazon entschieden hatte, scheiterte nun beim EuGH: Die Kommission habe eine unzulässige Beihilfe nicht nachgewiesen.
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