Flattert ein Befangenheitsantrag ins Postfach, darf das Gericht nicht weiter verhandeln oder gar entscheiden. Der BFH hob jetzt ein Urteil auf, weil 12 Minuten vorher ein Antrag auf dem beA-Server eingegangen war. Dass die Richterin davon nichts wusste, sei unerheblich.
Mehr lesenZum Auftakt der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl hat der Zweite Senat ein Ablehnungsgesuch der AfD verworfen. Das mit dem Besuch einer BVerfG-Delegation bei der Bundesregierung begründete Gesuch sei offensichtlich unzulässig, da es sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stütze.
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