Bei der Überwachung eines Telegram-Chats hat das BKA eine gesetzliche Grenze überschritten. Die Quellen-TKÜ erlaubt nur die Auswertung aktueller Nachrichten, nicht jedoch alter Chatlogs. Die StPO ist da eigentlich eindeutig, meint nun auch der BGH.
Mehr lesenWenn man sich in einem gewissen Abstand vor einen Haustier-Futterautomaten mit Kamera stellt, kann es passieren, dass das eigene Gesicht aufgenommen wird. Grund genug für die Behörden, die "als Alltagsgegenstand verkleidete" Überwachungsanlage zu verbieten. Das VG Köln gibt nun aber Entwarnung.
Mehr lesenLängere Speicherung von Videos, Kameras an öffentlichen Plätzen und KI-Einsatz: die Polizei hat in der Hauptstadt nun mehr Rechte. Grüne und Linke fürchten einen "Überwachungsstaat".
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