Das LAG Rheinland-Pfalz ist überzeugt: Ein Lkw-Fahrer holte sich beim Familienessen seiner Chefetage jeden Sonntag seine Überstundenbezahlung ab, schwarz und in bar. Trotzdem klagte er das Geld später ein – und gewann. Eine Prozesslüge, die ihn jedoch den Job kostete.
Mehr lesenEine Teilzeitbeschäftigte macht Überstunden, doch einen Überstundenzuschlag erhält sie nicht. Den gibt es laut Tarifvertrag erst, wenn die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschritten wurde. Das ist diskriminierend, findet das LAG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenMillionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich nach einer Entscheidung des BAG jetzt ändern.
