Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am LG Traunstein, Heike Will, von einem "unerwartet schnellen Prozessende" (Urteil vom 25.11.2025 - 1 KLs 402 is 40276/22 jug(2)). Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden.
Am Ende forderte selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch - und Will entschuldigte sich mit emotionalen Worten. Es seien "keine Anhaltspunkte ersichtlich geworden, dass der Angeklagte für den Tod verantwortlich sein könnte", sagte sie. "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist". Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben.
"Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt", sagt sie an den Angeklagten gewandt und kämpft mit den Tränen. "Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen." Im Zuschauersaal brandet Applaus auf.
Die Tränen der Richterin seien "dem Drama, das hier passiert ist, angemessen", sagte Verteidigerin Regina Rick, die auch schon Justizopfer Manfred Genditzki vor Gericht vertreten hat, und forderte Konsequenzen für die Richterin aus dem ersten Verfahren um den mutmaßlichen - oder vermeintlichen - Mord an Hanna und für die Ermittler der Kriminalpolizei in Rosenheim, die "Beweismittel regelrecht unterschlagen" habe.
Tod nach Disco-Besuch
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco "Eiskeller" tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das LG Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der BGH hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung geht von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Zeugen, denen gegenüber der inzwischen 23-Jährige die Tat gestanden haben soll, bewertete das Gericht als "unglaubwürdig" - und andere Beweise gab es nicht. "Keine Spuren", sagt Richterin Will. "Es gibt keine Mordwaffe" und "keinen einzigen überzeugungskräftigen Indizienbeweis". Das Verfahren fand aus Platzgründen im AG Laufen statt.


