LG München I: Versicherungsgruppe die Bayerische darf ihren Namen weiter nutzen

Die Versicherungskammer Bayern (VKB) ist mit ihrem Versuch gescheitert, der Versicherungsgruppe die Bayerische verbieten zu lassen, ihr Unternehmenskennzeichen "die Bayerische" weiterhin zu nutzen. Das Landgericht München I hat die Klage mit jetzt veröffentlichtem Urteil abgewiesen. Das LG sah nach Auskunft des Unternehmens keine Irreführung und schloss eine Verwechslungsgefahr aus (Az.: 33014425/16).

LG: Keine Irreführung durch Namensverwendung – Verwechslungsgefahr ausgeschlossen

Laut LG erfüllt die Verwendung des Namens "die Bayerische" nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung. Weder die Verwendung des bestimmten Artikels "die" allein noch die Kombination mit dem Wort "Bayerische" seien geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen, heißt es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Klage für die Bayerische überraschend

Die Klage der VKB vom September 2016 kam für die Versicherungsgruppe die Bayerische nach eigener Auskunft überraschend. Sie hatte kurz zuvor ein Fußballsponsoring beim TSV 1860 München bekannt gegeben. Zudem habe sie die VKB schon frühzeitig und zeitlich deutlich vor der Markeneinführung 2012 informiert. Überdies unterhielten beide Versicherungsgesellschaften seit Jahren gedeihliche Geschäftsbeziehungen. Das gute Verhältnis habe die VKB mit ihrer Klage einseitig aufgekündigt.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2017.