LG München I: Facebook muss Profil trotz strittigen Beitrags zu Flüchtlingen wieder freigeben

Die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland "gewetzte Messer" hätten, ist nach Ansicht des Landgerichts München I von der Meinungsfreiheit gedeckt. Laut einem Urteil vom 03.12.2019 muss Facebook ein Profil trotz solch heftiger Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben. Ein Nutzer der Plattform hatte gegen die Sperrung seines Profils wegen einer verbotenen Hassrede geklagt – und bekam nun Recht.

Kritische Auseinandersetzung mit Flüchtlingspolitik der Koalition

Der Mann hatte sich 2018 in einem "Wort zum Sonntag" in einem heftigen Rundumschlag überaus kritisch mit der großen Koalition und ihrer Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt. In einem Beitrag schrieb er unter anderem, Flüchtlinge hätten in Deutschland neben neuen Schuhen und neuen Handys auch "frisch gewetzte Messer", wie die Richterin seinen Beitrag zitierte.

Facebook sperrt Account des Users

Facebook sperrte daraufhin seinen Account und begründete das mit Verstößen gegen die Gemeinschaftsrichtlinien. Die Plattform argumentierte, der Mann stelle damit alle Flüchtlinge als gewaltbereit da und verstoße deswegen gegen die Regeln des Netzwerks.

Gericht: Aussagen von Meinungsfreiheit gedeckt

Die Richterin entschied nun anders. Aus ihrer Sicht sind die Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie halte es "noch für zulässig", sagte sie in der Urteilsbegründung. "Sie wollten Ihre Angst zum Ausdruck bringen", sagte sie an die Adresse des Klägers. "Das ist der Gang der öffentlichen Meinungsbildung." Der 52-Jährige, der sich der "bürgerlichen Mitte" zurechnet und nach der Urteilsverkündung betonte, er sei "kein AfDler", freute sich über das Urteil und zeigte sich überrascht. "Damit hätte ich nicht gerechnet", sagte er. Er gehe aber davon aus, dass die Sache damit noch nicht vorbei ist. "Facebook wird da sicher weitergehen. Das ist ja ein Präzedenzfall."

Kläger: "Politisch überhöhte Formulierung mit satirischen Elementen"

Sein Beitrag sei "eine politisch überhöhte Formulierung mit satirischen Elementen" gewesen. Er räumte ein, dass dies "sicher nicht meine beste Leistung" gewesen sei, er wolle sich aber gegen eine generelle Zensur von Facebook zur Wehr setzen. "Eine komplette Zensur ist einfach nicht in Ordnung, ich lass' mir das nicht gefallen."

Kläger sieht keine Parallelen zu Künast-Urteil

Parallelen zum umstrittenen Künast-Urteil des LG Berlin, das in heftigen und sexistischen Beleidigungen an die Adresse der Grünen-Politikern Renate Künast keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen sah (BeckRS 2019, 21753), sah der 52-Jährige nicht. "Das geht natürlich zu weit."

LG München I, Urteil vom 03.12.2019

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019 (dpa).