Haftstrafe nach Anschlag auf russische Nachrichtenagentur

Ein Sprengsatz wird im Keller eines Mehrfamilienhauses gefunden. Ein Putin-Gegner gerät unter Verdacht. Der seit Jahrzehnten in Berlin lebende Russe spricht von einer Intrige. Nun gibt es ein Urteil.

Mehr als zwei Jahre nach einem versuchten Brandanschlag auf eine russische Nachrichtenagentur in Berlin ist ein Russe zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin II sprach den 56-Jährigen am Montag unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge schuldig (Urteil vom 22.07.2024 - 522 Ks 5/23).

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann im Frühjahr 2022 in dem Kellerschacht eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Steglitz, das von Mitarbeitern der russischen Nachrichtenagentur Ria Nowosti bewohnt wurde, einen Brandsatz angebracht. Absicht sei es gewesen, "ein brennendes Fanal" zu setzen. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Mann nicht töten. Für sein Ziel habe er aber mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen.

Die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung zündete jedoch aus ungeklärten Gründen nicht. Sie wurde laut Anklage erst Tage später in dem Kellerschacht entdeckt und von Spezialisten des Landeskriminalamtes Berlin entschärft.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Mitte Dezember 2022 festgenommene Russe hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, Opfer einer Intrige geworden zu sein. Der seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Mann machte in Berlin mit Protestaktionen gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine von sich reden. Im elfmonatigen Prozess hatte er erklärt, er wolle den russischen Präsidenten Wladimir Putin "nur mit legalen Mitteln" bekämpfen.

Neben dem versuchten Brandanschlag wurden dem 56-Jährigen weitere Straftaten zur Last gelegt. Das Gericht verurteilte ihn daher auch wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freispruch vom Hauptvorwurf. Wegen der weiteren Anklagepunkte stellten sie keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Berlin II, Urteil vom 22.07.2024 - 522 Ks 5/23

Redaktion beck-aktuell, mam, 22. Juli 2024 (dpa).