Unfairer Wettbewerb: Google muss Idealo 465 Millionen Schadensersatz zahlen

Google bevorzugte laut LG Berlin II eigene Dienste und muss jetzt Millionen zahlen. Wie Idealo und Testberichte.de sich gegen den US-Riesen wehren – und warum das Urteil noch nicht das letzte Wort ist.

Google muss dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo wegen Kartellverstößen rund 465 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine hatte Google vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt (Az.: 16 O 195/19 Kart (2)).

Die zugesprochene Schadensersatzsumme liegt allerdings deutlich unter der Forderung von Idealo. In der Klage hatte die Vergleichs-Suchmaschine ursprünglich 3,5 Milliarden Euro von Google verlangt, als Schadensersatz inklusive Zinsen. Die Klage von Idealo bezog sich auf den Zeitraum von 2008 bis Ende 2023. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weiteren Schadensersatz verlangen.

107 Millionen Euro Schadensersatz in zweitem Verfahren

In einem ähnlich gelagerten Fall wurde der Producto GmbH (Testberichte.de) ebenfalls ein Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Hier beläuft sich die Summe auf gut 107 Millionen Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist jeweils die Berufung zum KG möglich.

Konkret geht es darum, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt hat. Die Klagen stützten sich dabei unter anderem auf die bereits von der EU-Kommission 2017 verhängte hohe Kartellstrafe gegen Google in diesem Bereich. Diese hatte der EuGH im September 2024 bestätigt.

Idealo verlangt weiter höheren Schadenersatz

Idealo sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht habe, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. "Erstmals haftet ein Big-Tech-Unternehmen vor einem deutschen Zivilbericht für die Folgen seines Wettbewerbsverstoßes in dieser Größenordnung", erklärte Idealo.

Dennoch will das Berliner Unternehmen den Rechtsweg weiter beschreiten, da der zugesprochene Betrag nur einen Teil des tatsächlichen Schadens widerspiegele. Idealo-Mitbegründer Albrecht von Sonntag sagte: "Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht. Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus. Wir werden weiterkämpfen - denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden, das sich trotz Bußgeldern und Schadensersatzzahlungen lohnt."

Ein Google-Sprecher sagte: "Wir freuen uns, dass das Gericht die Mehrheit dieser überzogenen Forderungen abgewiesen und die Kläger verpflichtet hat, den Großteil der Kosten zu tragen." Dennoch weise Google die beiden Urteile entschieden zurück und werde Rechtsmittel einlegen. "Die Änderungen, die wir 2017 vorgenommen haben, haben sich bewährt, ohne dass die Europäische Kommission eingegriffen hat."

LG Berlin II, Urteil vom 14.11.2025 -

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. November 2025 (dpa).

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