Der Rechtsstreit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google kommt vor das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Tech-Gigant hat eigenen Angaben zufolge beim EuGH Einspruch gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union eingelegt, wie das Unternehmen am Freitag auf Nachfrage bestätigte. Nach sorgfältiger Überlegung habe man beschlossen, gegen die Entscheidung vorzugehen, so eine Sprecherin.
EuG: Google hat vorsätzlich Konkurrenten benachteiligt
Das Gericht der Europäischen Union hatte im November geurteilt, dass Google mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligte und eine deswegen von der EU-Kommission verhängte Strafe rechtens sei. Die Brüsseler Behörde war 2017 zu der Ansicht gelangt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Google-Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft habe. Seit 2017 hat die EU-Kommission gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro, weitere Untersuchungen laufen.
Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Mitterer/Wiedemann/Thress, BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Industrie 4.0 und Digitalisierung 2021, BB 2022, 3
EuG, Zum Missbrauch durch Selbstbevorzugung, NZKart 2021, 684
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Milliarden-Strafe für Google bestätigt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.11.2021, becklink 2021440