Länder möchten Miethöhe bei Neubauten begrenzen

Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive (BR-Drs. 470/18) eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. In seiner Stellungnahme vom 19.10.2018 (BR-Drs. 470/18 (B)) bittet er deshalb darum, zu prüfen, wie mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des privaten Wohnungsbaus verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.

Regelungen des Gesetzentwurfs nicht ausreichend

Die Mietpreisbremse gelte für neu geschaffenen Wohnraum gerade nicht, begründet der Bundesrat seine Prüfbitte. Die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein reiche nicht aus, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Denn in stark nachgefragten Wohngebieten würden selbst für Wohnungen mit nur durchschnittlicher Ausstattung Mieten verlangt, die sich Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen nicht leisten könnten.

Länder fordern Überprüfung der Sonderabschreibungen

Außerdem finden es die Länder problematisch, dass für die beabsichtigten Sonderabschreibungen die EU-Reglungen zu De-minimis Beihilfen gelten sollen. Hierdurch würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet. Tatsächlich sei es jedoch fraglich, ob die geplanten Sonderabschreibungen überhaupt als De-mininis Beihilfen zu behandeln sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Pläne der Regierung: Abschreibungsmöglichkeit bei Vermietung

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sollen private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten über vier Jahre jeweils weitere 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren könnten dann in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben. Auflage für den Steuervorteil ist, dass die Wohnungen zehn Jahre vermietet werden. Darüber hinaus sollen auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuerbegünstigung umfasst sein. Allerdings nur dann, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Stellungnahme geht in Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18.10.2018 bereits in erster Lesung beraten.

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2018.