Bund verfassungsrechtlich in der Pflicht
Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreichen die Länder ihre Forderung. Diese sei entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Vom Bund werde deshalb erwartet, dass er alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine vollständige Flächenversorgung sicherzustellen, die auch die sogenannten weißen Flecken schließt. Gegebenenfalls sei über gesonderte Mobilfunkförderprogramme nachzudenken.
Mehr Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur
Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, Verstöße der Mobilfunknetzbetreiber gegen Versorgungsauflagen effektiv zu sanktionieren und der Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben.
Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks
Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks gehen darf. In der Vergangenheit hätte dieser bereits erhebliche Teile seines Frequenzspektrums an den Mobilfunk verloren. Würden ihm noch mehr entzogen, so wäre das gerade erst eingeführte hochauflösende terrestrische Fernsehen in seinem Bestand gefährdet. Bei der langfristigen Frequenzplanung seien Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind, unbedingt ausreichend zu berücksichtigen. Bundesregierung am Zug.