Kabinett verabschiedet Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden

Die Bundesregierung will die Lademöglichkeiten für E-Autos in Gebäuden verbessern und damit den Ausbau der Elektromobilität weiter voranbringen. Das Kabinett hat dafür am 04.03.2020 den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Mit der geplanten Neuregelung werden europäische Vorgaben umgesetzt.

Bei Verstößen drohen Bußgelder

Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen nach dem geplanten Gesetz künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Ausnahmen für von KMU genutzte Gebäude

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.

Beitrag zu Dekarbonisierung des Verkehrssektors

Elektrofahrzeuge könnten einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Fehle Ladeinfrastruktur, hemme dies den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Deshalb sei das GEIG ein wirksames Mittel, um die Nutzung von E-Fahrzeugen in naher Zukunft zu fördern. Neben dem GEIG gebe es zusätzlich Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, zum Beispiel die erst jüngst erhöhte Kaufprämie (Umweltbonus), das gemeinsame Förderprogramm "Erneuerbar Mobil" des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bundesverkehrsministerium, oder die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums. Im Masterplan Ladeinfrastruktur habe sich die Bundesregierung zudem verpflichtet, öffentliche Förderung für Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2020.