Kabinett beschließt Modernisierung des Patentrechts

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Entwurf enthält eine ausdrückliche Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus Verhältnismäßigkeitsgründen. Außerdem sollen Patentnichtigkeitsverfahren beschleunigt und der Geheimnisschutz in Patentstreitsachen verbessert werden.

Einschränkung patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus Verhältnismäßigkeitsgründen

Durch die Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei Verletzungen von Patenten oder Gebrauchsmustern solle im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sichergestellt werden, dass die nach geltendem Recht bereits bestehende Möglichkeit, Verhältnismäßigkeitserwägungen beim Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen, auch in der gerichtlichen Praxis als Korrektiv hinreichend zum Tragen kommt, so das Bundesjustizministerium. Der Gesetzentwurf sehe dabei vor, dass der Unterlassungsanspruch aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise eingeschränkt werden darf, soweit die Inanspruchnahme für den Verletzten oder Dritten zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde.

Beschleunigung des Patentnichtigkeitsverfahrens

Für eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht sehe der Gesetzentwurf zudem Verfahrensänderungen im Hinblick auf das Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG vor. Zur Verfahrensbeschleunigung werde unter anderem eine Verfahrensregelung eingeführt, die das BPatG in die Lage versetzt, seinen Hinweisbeschluss nach § 83 PatG dem Verletzungsgericht bereits innerhalb von sechs Monaten zur Verfügung zu stellen. Hierfür werde das Verfahren vor dem BPatG zwischen Zustellung der Klage und dem qualifizierten Hinweisbeschluss gestrafft.

Verbesserter Geheimnisschutz in Patentstreitsachen

Für einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen sehe der Gesetzentwurf außerdem die entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patent-, Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutzstreitsachen vor.

Weitere Änderungen

Die weiteren Änderungen und Neuregelungengen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes dienten in erster Linie der Verfahrensvereinfachung und der Klarstellung. Das Markenrecht werde zudem an die aktuelle Rechtslage des Madrider Systems zum internationalen Markenschutz angepasst.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2020.