Justiz-Etat für 2021 ohne Änderungen angenommen

Der Haushaltsausschuss hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Justiz- und Verbraucherschutzministerium am 29.10.2020 während seiner Beratungen über den Bundeshaushalt 2021 ohne weitere Änderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition gebilligt. Er ist mit geplanten Ausgaben von rund 952 Millionen Euro der mit Abstand kleinste Einzeletat im mit 413,4 Milliarden Euro veranschlagten Bundeshaushalt.

Einnahmen durch das Deutsche Patent- und Markenamt

Mit geschätzten Einnahmen von rund 625 Millionen Euro erwirtschaftet das Ministerium rund zwei Drittel seiner Haushaltsmittel zudem selbst. Dies ist vor allem den Einnahmen durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschuldet.

Über 35 Änderungsanträge beraten

Der Ausschuss beriet über insgesamt 35 Änderungsanträge der Fraktionen der AfD, der Linken, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Diese wurden jedoch alle mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Unionsfraktion kündigte jedoch an, zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses noch Änderungsanträge zum Etat vorzulegen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2020.