Juristinnenbund kritisiert mangelnde Umsetzung der Frauenrechtskonvention

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum neunten Staatenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) der Bundesrepublik Deutschland die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gleichstellung deutlich kritisiert. Im Ergebnis habe die Bundesregierung in ihrem Bericht viele Fragen des Ausschusses unzureichend beantwortet, so die Präsidentin des Juristinnenbunds Maria Wersig.

Signifikante Umsetzungslücken von CEDAW in Deutschland

“Die Stellungnahme des djb macht auf signifikante Umsetzungslücken von CEDAW in Deutschland aufmerksam. Es wird deutlich, dass die Bundesregierung gerade in den Bereichen keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, die bereits in den vorherigen Staatenberichtsverfahren durch den Ausschuss kritisiert worden waren. Ein Beispiel ist die Gewährleistung des Zugangs zu sichereren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir erwarten im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl und die neue Regierungsbildung, dass der Umsetzung der Konvention, der Gleichberechtigung von Frauen und ihren Menschenrechten Priorität eingeräumt werden“, so Wersig weiter

djb sieht dringenden Handlungsbedarf

Die Stellungnahme des djb bewertet die Antworten der Bundesregierung und ihre zur Umsetzung der Konvention ergriffenen Maßnahmen am Maßstab der vom Ausschuss gestellten Fragen (“List of Issues“) und formuliert Forderungen, wie die Umsetzung von CEDAW voranzubringen ist. Dringender Handlungsbedarf besteht nach Auffassung des djb nach wie vor in folgenden Bereichen: Repräsentation von Frauen in Parlamenten und politischen Entscheidungen, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, Schwangerschaftsabbruch, umfassender Schutz von geflüchteten Frauen, Beschäftigung und Arbeitsleben sowie Steuerrecht.

Forderung nach mehr Gleichberechtigung auf allen Ebenen

In diesem Zusammenhang fordert der djb insbesondere das Ergreifen von Maßnahmen, die auf allen Ebenen politischer Repräsentation auch faktisch die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen sicherstellen; die verpflichtende Teilnahme an Fortbildungen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Polizeikräfte; die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch sowie die Abschaffung des § 219a StGB; das Ergreifen konkreter Maßnahmen, um die Geschlechtersegregation des Arbeitsmarktes in Deutschland zu beseitigen und die Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte und muslimischen Frauen zu beenden sowie Sicherstellung eines umfassenden Gewaltschutzes, unabhängig von einem Aufenthaltsstatus.

Hintergrund

Als internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Deutschland befindet sich aktuell im neunten Berichtsverfahren über den Umsetzungsstand, dessen Ergebnis auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums abgerufen werden kann.

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2021.