Arne Semsrott, Chefredakteur des Internetportals FragDenStaat, hatte im Rahmen seiner Berichterstattung im August 2023 Beschlüsse aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation" veröffentlicht. Dies ist nach § 353d Nr. 3 StGB strafbar. Das LG Berlin I sprach Semsrott schuldig und verwarnte ihn unter Vorbehalt einer Geldstrafe. Der BGH hat das Urteil bestätigt. Damit war der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei, die er nun eingelegt hat, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mitteilte. Die NGO unterstützt ihn bei dem Verfahren juristisch. Semsrott hatte von Anfang an eine Klärung durch das Karlsruher Gericht angestrebt.
"Eine freie Presse gehört zur Grundlage unserer Demokratie. Wenn Journalist*innen befürchten müssen, wegen ihrer Veröffentlichungen bestraft zu werden, wird demokratische Kontrolle unmöglich. Genau darauf weist der Fall Semsrott hin", sagt Benjamin Lück, Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Mit der Veröffentlichung der Beschlüsse in dem Verfahren gegen die Klimaaktivisten habe Semsrott eine kritische Auseinandersetzung mit der Argumentation des AG München anregen wollen, erläutert die Organisation. Das Gericht habe die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Verfahren hatte damals öffentliches Interesse ausgelöst, weil es im Rahmen der Ermittlungen auch zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen und der Überwachung des Pressetelefons der "Letzten Generation" gekommen war.
"Sägt am Fundament der Demokratie"
"Wenn die Justiz faktenbasierten Journalismus bestraft, sägt sie am Fundament der Demokratie. Darum muss der § 353d abgeschafft werden. Gerade in Zeiten zunehmender Desinformation muss verlässliche Berichterstattung gestärkt – nicht geschwächt – werden", wird Semsrott in der GFF-Mitteilung. Nach Ansicht des Investigativ-Journalisten sollte es "in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch die Arbeit der Gerichte einer kritischen Überprüfung durch unabhängige Medien und der Öffentlichkeit unterliegt".
Wie die GFF mitteilt, geht sie noch in einem weiteren Verfahren gegen die Strafnorm vor, um die Pressefreiheit zu schützen: Mit dem Investigativ-Journalisten Carsten Janz habe sie schon im Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch Janz hatte über staatsanwaltliche Ermittlungen berichtet und zwei kurze wörtliche Zitate aus einem Gerichtsbeschluss veröffentlicht. Dafür war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.


