Deutscher Anwalt von Maja T.: "Dieses Urteil ist durch nichts zu rechtfertigen"
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Im Sommer 2024 war Maja T. rechtswidrig von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun wurde sie dort zu acht Jahren Haft verurteilt. Wieso T. trotzdem überlegte, ob sie Berufung einlegen soll, und wann sie nach Deutschland zurück kann, erklärt ihr Anwalt Sven Richwin.

beck-aktuell: Maja T. wurde im Sommer 2024 rechtswidrig von Deutschland an Ungarn ausgeliefert, wo ihr nun der Prozess wegen mutmaßlicher Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextreme im Rahmen des sog. Budapest-Komplexes gemacht wurde. Am Mittwoch ist T. von einem Budapester Strafgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Herr Richwin, Sie sind einer von zwei deutschen Rechtsbeiständen von Maja T. und waren bei der Urteilsverkündung am Mittwoch dabei. Wie haben Sie Prozess und Urteil erlebt?

Richwin: Vieles, was ich während des Verfahrens erlebt habe – von Anfang bis Ende –, war mindestens irritierend, rechtsstaatlich äußerst zweifelhaft, jedenfalls aus einer deutschen StPO‑Sicht. Maja ist am Ende zu acht Jahren verurteilt worden. Das ist noch nicht rechtskräftig, aber es ist der Richterspruch der ersten Instanz. Einerseits ist das deutlich weniger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 24 Jahre, die diese ausdrücklich aus Abschreckungsgründen wollte. Andererseits ist auch diese Strafe durch nichts zu rechtfertigen, wenn man sich die mangelhafte Beweislage anschaut.

Der Richter hat selbst ausgeführt, dass Maja keine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte. Alles läuft über eine Art Zurechnung aus einer angeblichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, was zu einer Art Gehilfenstellung führte. Mehr gibt es dazu nicht.

"Uns wurde das Verfahren aus der Hand genommen"

beck-aktuell: Sie vertreten Maja T. in Deutschland, waren aber auch in das Verfahren in Ungarn eng eingebunden. Welche Rolle hatten Sie vor Ort?

Richwin: Ich bin ursprünglich ins Verfahren gekommen, weil Maja in Berlin festgenommen wurde. Zusammen mit einem Kollegen habe ich sie in Deutschland vertreten, auch im Rahmen ihrer – letztlich erfolgreichen – Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung. Dann wurde uns das Verfahren durch diese nächtliche Auslieferung faktisch aus der Hand genommen. Seitdem hatten wir eine merkwürdige Rolle: eher Kommentatoren, keine handelnden Akteure. Wir sind regelmäßig nach Ungarn gereist, standen im engen Kontakt mit dem ungarischen Verteidiger und konnten Maja am Rande der Verhandlungen sprechen. Am Anfang war selbst das nicht möglich.

beck-aktuell: Das Urteil lautet nun acht Jahre Haft. Was herrscht angesichts dessen vor: eher Erleichterung oder Ernüchterung?

Richwin: Es sind zumindest weniger als 24 Jahre, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Aber nüchtern betrachtet ist es immer noch unangemessen hoch – und das unter der Prämisse, dass das BVerfG ausdrücklich festgestellt hat, dass Maja gar nicht hätte ausgeliefert werden dürfen.

beck-aktuell: Die Auslieferung war zwar, wie später von Karlsruhe bestätigt, rechtswidrig, weil die besondere Gefährdungslage für eine non-binäre Person wie T. nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Auf rechtlichem Wege war sie jedoch nicht rückgängig zu machen. Nach ihrem Strafverfahren könnte T. zur Vollstreckung nach Deutschland überstellt werden. Das geht jedoch erst bei einem rechtskräftigen Urteil. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Maja T. selbst haben nun Berufung eingelegt. Was bedeutet das für Ihre Mandantin?

Richwin: Wir haben selbst überlegt, ob wir Berufung einlegen sollten – aus anwaltlicher Sicht war es eigentlich zwingend. Aber entscheidend war auch: Wie lange kann Maja diese Haftbedingungen aushalten? Ungarn hat ein sehr scharfes Haftregime. Da geht es um Isolation, fehlenden Umgang mit anderen Gefangenen, kaum Bücher, keine Weiterbildungsmöglichkeiten, massive bauliche und Versorgungsmängel.

"Die Berufung dauert in Ungarn etwa ein halbes Jahr"

beck-aktuell: Was erwartet Maja T. nun im Berufungsverfahren?

Richwin: Uns wurde gesagt, dass es etwa ein halbes Jahr dauern könnte. Es ist ein weitgehend schriftliches Verfahren, nur bei Bedarf gibt es Verhandlungstage. Es ist eine Mischung aus Berufung und Revision. Erst wenn dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, könnte man ggf. auch auf europäischer Ebene nochmal gegen das gesamte Verfahren vorgehen. Wäre Maja schon jetzt überstellt worden, gäbe es diese Möglichkeit nicht.

beck-aktuell: Wäre bei einer Überstellung das ungarische Strafmaß für die deutsche Justiz bindend?

Richwin: Grundsätzlich gilt eine 1:1‑Anrechnung der Strafe, begrenzt durch das deutsche Höchstmaß. Aber unklar bleibt die Anrechnung der Untersuchungshaft. Der BGH sagt klar: Bei erschwerten Haftbedingungen gibt es keine 1:1‑Anrechnung, sondern einen günstigeren Maßstab. Genau das wäre hier relevant, wenn man sich die schlechten Bedingungen anschaut, unter denen Maja im Gefängnis sitzt.

"Es war mehr Inszenierung als Verfahren"

beck-aktuell: Sie sprachen bereits die Kritik am Prozess in Ungarn an – manche witterten eher einen Schauprozess, um ein Exempel zu statuieren. Wie stehen nun die Chancen in der Berufung?

Richwin: Unser Eindruck war: Das ganze Verfahren war eine Inszenierung. Maja stand praktisch allein vor dem Richter. Der Verteidiger saß am anderen Ende des Raums. Es gab keine Möglichkeit, sich abzusprechen. Maja bekam zu Prozessbeginn große Teile der Akte nicht in übersetzter Form, während die Staatsanwaltschaft deutsche Berichte bereits übersetzt hatte. Es gab kein Identifizierungsverfahren wie in Deutschland. Es wurde nur von einer "Personengruppe" gesprochen, ohne dass man konkrete Tatbeiträge individuell zugerechnet hätte. Auch zum Strafmaß gab es keine Erklärung. Der Richter sagte sinngemäß: Die Staatsanwaltschaft wollte 14 Jahre anbieten, davon habe er etwas abgezogen. Das war’s. Das Ganze ist extrem undurchsichtig.

Wir hoffen in der Berufung vor allem darauf, dass die Sache endlich juristisch ernsthaft aufbereitet wird – mit Tatbeständen, Zurechnung, Identifizierung.

"Wir mussten Rechtsstaat und Strafprozess erklären"

beck-aktuell: Sie erwähnten die europäische Ebene. Wäre der EGMR für Sie noch eine Option?

Richwin: Ja. Wenn es keinen Freispruch gibt, wäre der EGMR der nächste Schritt – allein um dieses gesamte Verfahren, das voller Skurrilitäten war, juristisch aufzuarbeiten. 

Ein weiteres Problem ist die Projektion, der Maja ausgesetzt ist. In konservativen Medien und von manchen Politikern hieß es sinngemäß: Da wurden Leute schwer verletzt, also muss man sich nicht wundern, wenn man ein hartes Urteil erhält. Das blendet die rechtsstaatliche Realität komplett aus. Wir haben im Verfahren daher zunehmend die Rolle übernommen, Rechtsstaat und Strafprozess zu erklären. Irritierend war, wie viele – auch Juristen – das Klein‑Klein eines Verfahrens ausblenden und vorschnell urteilen.

beck-aktuell: Herr Richwin, vielen Dank für das Gespräch!

Sven Richwin ist Rechtsanwalt in Berlin.

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.

Das ausführliche Gespräch hören Sie in Folge 83 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Maximilian Amos, 6. Februar 2026.

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