Historisch: Höchstes UN-Gericht befasst sich mit Klimaschutz

Vor dem IGH in Den Haag geht es um viel für den Klimaschutz: Der Gerichtshof soll ein Rechtsgutachten erstellen zu der Frage, inwieweit Staaten rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet und auch für die Folgen des Klimawandels in vor allem ärmeren Ländern verantwortlich sind.

Dieses Gutachten kann weitreichende Konsequenzen für Klima-Prozesse weltweit haben, der Fall gilt als historisch. Das Gutachten wird erst im kommenden Jahr erwartet. 98 Staaten und zwölf Organisationen sollen vor den 15 Richtern im Friedenspalast in den kommenden zehn Tagen ihre Argumente präsentieren. Deutschland nimmt gleich am Montag Stellung. Auch die USA und China, die größten Verursacher von Schadstoffemissionen, werden bis zum 13. Dezember ihre Argumente präsentieren.

Der Internationale Gerichtshof war von der UN-Generalversammlung im vergangenen Jahr beauftragt worden, das Rechtsgutachten zu erstellen. Es ist zwar nicht bindend, kann aber von großer Bedeutung sein für ähnliche Prozesse weltweit, um Staaten zu mehr Klimaschutz zu zwingen.

Auseinandersetzen müssen sich die Richterinnen und Richter mit zwei Fragen. Zum einen geht es um die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten, um Umwelt und Klima gegen die schädlichen Emissionen der Treibhausgase zu schützen. Zum anderen ist zu klären, was die Folgen ihres Handelns beziehungsweise Nichthandelns sind und ob die Staaten für Schäden haften.

Inselstaaten besonders vom Klimawandel betroffen

Die kleine Inselgruppe Vanuatu hatte die Initiative zu dem Gutachten ergriffen. Sie will gemeinsam mit anderen stark vom Klimawandel betroffenen Ländern die reichen Staaten dazu zwingen, für Schäden aufzukommen. Vanuatu betont, dass es unverhältnismäßig schwer getroffen sei von den Effekten des Klimawandels wie heftigen Stürmen und dem steigenden Meeresspiegel. Die Inselgruppe wird am Montag als erstes der 98 Länder ihre Stellungnahme vor den Richtern präsentieren.

Gerade für kleine und arme Staaten wie Vanuatu hatte die jüngste Weltklimakonferenz in Aserbaidschan enttäuschend geendet. Dort einigte man sich zwar nach erbittertem Streit auf Hilfen für ärmere Länder – 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035. Doch beim Klimaschutz gab es keine Fortschritte. Die ärmeren Staaten reagierten verbittert: Dies reiche bei weitem nicht aus. Nun setzen sie ihre Hoffnung auf die UN-Richter. In ihrem Sinne war im Mai bereits ein Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs ausgefallen. Dieses hatte bestätigt, dass die Inselstaaten ein Recht auf Klimaschutz haben.

Der IGH mit Sitz in Den Haag wurde eingerichtet, um Konflikte zwischen Staaten zu lösen. Er kann aber auch von der UN-Generalversammlung beauftragt werden, Rechtsgutachten zu internationalen Fragen erstellen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 2. Dezember 2024 (dpa).