Gesetzliche Neuregelungen im April 2018

Neue Auflagen verringern den Schadstoff Acrylamid in Lebensmitteln, kostenpflichtige Streaming-Dienste lassen sich jetzt auch im EU-Ausland nutzen und Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Über diese die gesetzlichen Neuregelungen informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 27.03.2018.

Weniger Acrylamid in Pommes & Co.

Ab dem 11.04.2018 müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.

Online-Dienste im EU-Ausland nutzen

Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab dem 01.04.2018 (ursprünglich war der 20.03.2018 vorgesehen) auch im EU-Ausland nutzen. Die Anbieter dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.

Anschubfinanzierung für Start-ups

Start-ups erhalten einen besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit werde die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase geschlossen, so die Bundesregierung. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Wirtschaftsplangesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2018.