Pläne dazu gibt es bereits seit Ende 2024 – auch ein Gesetzentwurf lag bereits vor. Kurz zuvor hatten Bundeskriminalamt, Innenministerium und Familienministerium ein erschreckendes Lagebild veröffentlicht: Alle drei Minuten erlebe eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt, die Zahl der weiblichen Opfer sei 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,6% auf 180.715 gestiegen. Doch das Scheitern der Ampel-Koalition brachte auch das Vorhaben zu Fall.
Nun nimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Anlauf. "Elektronische Fußfesseln können Leben retten", erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Gesetzentwurf aus ihren Hause. Das zeigten die Erfahrungen in Spanien. "Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen". Änderungen im Gewaltschutzgesetz sollen es Familiengerichten dementsprechend ermöglichen, Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Dass soll sicherstellen, dass sich ein Gewalttäter der von ihm bedrohten Person nicht unbemerkt in verbotener Weise annähern kann. Kommt er ihr zu nahe, soll auch die bedrohte Person auf Wunsch unmittelbar davon erfahren können - mittels eines GPS-Geräts, das eine Warnmeldung abgibt.
Auch soll Tätern häuslicher Gewalt aufgezeigt werden, wie sie Konflikte gewaltfrei lösen können. Sie sollen zur Teilnahme an sogenannten sozialen Trainingskursen verpflichtet werden können. Wer gegen Gewaltschutzanordnungen der Familiengerichte verstößt, soll künftig zudem härter bestraft werden können. Das Ministerium will das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe von zwei auf drei Jahre anheben. Schließlich sollen die Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um Gefährdungen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen besser abschätzen zu können.