Dazu soll das Gewaltschutzgesetz, seit 2002 in Kraft, erstmals geändert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums basiert auf den Erkenntnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Gewaltschutz, die der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) ins Leben gerufen hatte. Buschmann hatte sich allerdings im Juli 2024 vorerst gegen die bundesweite Einführung der elektronischen Fußfessel für Gewalttäter ausgesprochen. Nicht aus genereller Abneigung, sondern weil er zunächst eine Lösung suchen wollte, die auch nach seiner Überzeugung in der Praxis funktioniert. Eine Forderung der Innenministerkonferenz, die der Gesetzentwurf jetzt wieder aufgreift, blieb damit weiter aktuell.*
Nach dem Entwurf sollen Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Täter sollen also eine "elektronische Fußfessel" verordnet bekommen können. Sie sollen so davon abgehalten werden, gegen eine Gewaltschutzanordnung (zum Beispiel ein Abstandsgebot) zu verstoßen. Käme es gleichwohl zum Verstoß, könnte die Polizei unmittelbar eingreifen und im Einzelfall ein Zusammentreffen von Täter und Opfer verhindern, so das Justizministerium. Opfer sollen ebenfalls mit einem Gerät ausgestattet werden können, das anzeigt, wenn der Täter die Gewaltschutzanordnung verletzt.
"Seit Jahren steigen die Zahlen häuslicher Gewalt in unserem Land an. Beinahe jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet", so der neue Bundesjustizminister Volker Wissing. Insbesondere in Spanien habe man mit dem Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gute Erfahrungen gemacht. "Ich halte es für richtig, wenn Familiengerichte dieses Instrument auch in Deutschland anordnen können, um weitere Gewalt zu verhindern."
Fußfessel und Trainingskurse
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung darf nach dem Gesetzentwurf nur angeordnet werden, wenn sie unerlässlich ist, um zu kontrollieren, ob eine Gewaltschutzanordnung befolgt wird. Sie kann durch die Familiengerichte ausgesprochen werden, wenn eine Gewaltschutzanordnung erlassen wird. Das Opfer muss die Aufenthaltsüberwachung dafür nicht beantragen. Die Maßnahme soll stets befristet sein: Eine Anordnung darf für höchstens drei Monate erfolgen, sie kann aber um weitere drei Monate verlängert werden, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht.
Familiengerichte sollen nach dem Willen des Ministeriums zudem die Möglichkeit bekommen, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten. Hier soll den Tätern beigebracht werden, wie sie Konflikte gewaltfrei lösen können. "Auch davon erhoffe ich mir einen Fortschritt im Kampf gegen die häusliche Gewalt", sagte Wissing. Er mahnte im Interesse der Opfer eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Bundestagswahl an.
(*Die Formulierung wurde angepasst, da zuvor der falsche Eindruck entstehen konnte, dass Minister Buschmann grundsätzlich gegen die Einführung der Fußfessel gewesen sei. Geändert am 3.12.2024 um 18:21h, jvh)