Eine neue Richterin und zwei neue Richter am BSG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ist Claudia Matthäus zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt und dem 1. Senat zugewiesen worden. Am gleichen Gericht wurden auch Paul-Gerhard Stäbler (8. Senat) und Andreas Wahl (2. Senat) zu Richtern ernannt.

Die 1976 geborene Richterin Matthäus stammt aus Sachsen und begann ihre richterliche Laufbahn in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Dort war sie zuletzt am Bayerischen Landessozialgericht tätig. Das Präsidium des BSG hat die ausgewiesene Expertin nunmehr dem für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen.

Der in Stuttgart 1978 geborene Richter Stäbler war von 2008 an ebenfalls Richter in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Er wechselte im Juni 2014 zunächst zur baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit, kehrte dann aber im Februar 2021 an das Bayerische Landessozialgericht zurück, wo er auch als stellvertretender IT-Referent tätig war. Richter Stäbler ist dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 8. Senat des BSG zugewiesen.

Der 1964 im Landkreis Göppingen geborene Richter Wahl trat bereits 1999 in die sächsische Sozialgerichtsbarkeit ein und war zunächst am SG Chemnitz tätig. Im Dezember 2005 wurde er zum Richter und im Juli 2012 zum Vorsitzenden Richter am dortigen Landessozialgericht ernannt. Seit Januar 2019 ist er Mitglied des VerfGH des Freistaats Sachsen und seit Mai 2022 dessen Vizepräsident. Am BSG ist er dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat zugewiesen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 2. Januar 2024 (dpa).