EGMR: Islamist scheitert mit Klage gegen Verurteilung wegen Hass-Aufrufes

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines belgischen Islamisten gegen seine Verurteilung wegen Anstachelung zu Hass und Gewalt abgewiesen (Entscheidung vom 27.06.2017, Az.: 34367/14). Das teilte der Gerichtshof am 20.07.2017 mit.

Islamist berief sich erfolglos auf Meinungsfreiheit

Der frühere Sprecher der inzwischen aufgelösten Islamistenorganisation "Sharia4Belgium" war in Antwerpen schuldig gesprochen worden, weil er in YouTube-Videos unter anderem dazu aufgerufen hatte, Nicht-Muslime zu bekämpfen. Der 1982 geborene Belgier sah mit der Verurteilung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und 550 Euro Geldstrafe seine Meinungsfreiheit verletzt. Er argumentierte laut Gericht, dass er nur seine Meinung äußern, aber nicht andere zu Hass oder Gewalt aufrufen habe wollen. Die Richter schlossen sich dagegen der Entscheidung der belgischen Justiz an: Der Mann habe versucht, Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen alle Nicht-Muslime zu schüren.

Kläger ehemals "Sharia4Belgium"-Anführer

Der Kläger war Anführer und Sprecher der 2012 aufgelösten Islamistenorganisation "Sharia4Belgium". 2015 wurde er von der belgischen Justiz in einem anderen Verfahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Laut Urteil predigte die Organisation den bewaffneten Kampf und wollte die Demokratie in Belgien durch einen islamischen Staat ersetzen. Die Gruppe hatte demnach auch junge Menschen für den Kampf auf Seiten der Dschihadisten in Syrien angeworben.

EGMR, Entscheidung vom 27.06.2017 - 34367/14

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2017 (dpa).