AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier seit Jahren nicht mehr arbeiten. Seine Pensionsansprüche inklusive Ruhegeld darf er aber behalten. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig.

Seit Jahren ist der umstrittene Richter und AfD-Politiker Jens Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. Vor zwei Jahren wurde er wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt, seine Pensionsansprüche darf er aber behalten. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können, rechtfertigten aber keine zusätzlichen Maßnahmen, begründete die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Dienstgerichtshof möglich.

Dem aus Bremen stammenden Maier hatte das Ministerium in der jetzigen Klage eine "schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten" in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei "aus Verzweiflung" zum Massenmörder geworden.

Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!". Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, heißt es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt der beiden Vorfälle war Maier noch Richter und unterlag daher einer besonderen Verfassungstreupflicht.

Aus dem Justizdienst in die AfD

Maier ist seit 1992 im Justizdienst tätig, zunächst als Staatsanwalt und später auch als Richter in Dresden. Von 2017 bis 2021 saß er für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz hatte ihn 2020 als rechtsextrem eingestuft. Weil er nicht mehr in den folgenden Bundestag gewählt wurde, wollte er zurück in sein Richteramt. Zunächst wurde er dem AG Dippoldiswalde zugewiesen. Nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht wurde Maier im Dezember 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Der BGH in Karlsruhe bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf.

Die Vorsitzende des Dienstgerichts betonte, dass die Entfernung aus dem Dienst und der Verlust des Ruhegeldes die Höchstmaßnahme sei und nur durch schwere Dienstvergehen zu begründen sei. Dies sei hier aber nicht gegeben.

Maier selbst hatte sich in seinem letzten Wort als damals "aufsteigender Stern" und "Identifikationsfigur" in der sächsischen AfD bezeichnet. In der Diskussion im April 2017 habe er den Fehler gemacht, das Thema Breivik überhaupt angesprochen zu haben. "Damit habe ich es der linken Presse ermöglicht, eine Geschichte zu schreiben", sagte der 62-Jährige. Über den Fall Slomka sagte er, dass er den Post nicht abgesetzt und es ohnehin nicht seine Worte gewesen seien und es ihm leidtue, was dort passiert sei.

DienstG Leipzig, Entscheidung vom 28.11.2024 - 66 DG 2/23

Redaktion beck-aktuell, gk, 29. November 2024 (dpa).