CSU will auch kriminelle Kinder unter 14 vor Gericht stellen

Ab wann soll das Jugendstrafrecht greifen? Die CSU schlägt ein neues "Verantwortungsverfahren" extra für strafunmündige Kinder vor – und fordert härtere Strafen bei bestimmten Delikten.

Auch strafunmündige Kinder sollen sich nach einem Papier der CSU im Bundestag nach Straftaten vor Gericht verantworten. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen. Darüber berichtete die Mediengruppe Bayern. Der Entwurf lag auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

In dem Papier wird ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder gefordert. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Vorgeschlagen werden in dem Entwurf auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.

"Verantwortungsverfahren" vorgeschlagen

Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in "Verantwortungserfahren" für strafunmündige Täter das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: "Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend." Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. "Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen." Das Jugendstrafrecht solle schon ab zwölf Jahren angewendet werden können, nicht erst wie jetzt ab 14 Jahren.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.

Rufe nach einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters waren bereits 2023 laut geworden, nachdem in Freudenberg eine Zwölf­jäh­ri­ge durch zwei Mit­schü­le­rin­nen getötet worden war. Sowohl der Deutsche Anwaltverein als auch die Neue Richtervereinigung hatten sich damals gegen solche Pläne ausgesprochen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. Januar 2026 (dpa).

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