Commercial Courts und Chambers starten in Frankfurt und Berlin

Hessen will den Justizstandort Frankfurt a.M. mit der Errichtung von Commercial Courts und Commercial Chambers stärken. Auch in Berlin geht ein Commercial Court an den Start. Die rechtliche Grundlage liefert das Justizstandortstärkungsgesetz, das am Dienstag in Kraft getreten ist.

Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten, bei denen Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich geführt werden können. Voraussetzung ist eine entsprechende Parteivereinbarung. Commercial Chambers können bei Landgerichten als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingerichtet werden.

"Die Errichtung der neuen spezialisierten Spruchkörper ist in Hessen zum 1. Juli 2025 geplant, um die gerichtliche Streitbeilegung am Wirtschafts- und Finanzplatz Frankfurt attraktiver für komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro zu gestalten. Damit ergänzen die Commercial Courts und Commercial Chambers den Justizstandort Frankfurt in Zukunft gewinnbringend", sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.

Vorgesehen ist die Errichtung eines Commercial Court am OLG Frankfurt a.M. bestehend aus zwei Senaten und die Errichtung mehrerer Commercial Chambers am Frankfurter LG. Je nach Vereinbarung der Parteien können die Verhandlungen in Deutsch oder Englisch, aber auch gemischtsprachig geführt werden.

Court für Bau- und Architektenrecht in Berlin

Schneller ging es in Berlin. Bereits am 1. April startet dort der Commercial Court als ein auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Senat des KG, den die Beteiligten von Bauvorhaben in ganz Deutschland und auch im Ausland bei Streitigkeiten einschalten können. Geleitet wird der Commercial Court von dem Vorsitzenden Richter am KG Björn Retzlaff.

Den Parteien von Rechtsstreitigkeiten wird so die Möglichkeit gegeben, einen besonders spezialisierten Spruchkörper, dessen Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, gezielt auszuwählen und ihren Prozess auf eine einzige Tatsacheninstanz zu beschränken. Die Präsidentin des KG Andrea Diekmann sagte: "Der Commercial Court ermöglicht den Beteiligten an Bauvorhaben in ganz Deutschland, aber auch im Ausland, auf die hervorragende Erfahrung und Expertise des Kammergerichts zurückzugreifen. Mit der Fokussierung auf das volkswirtschaftlich besonders wichtige private Baurecht kann Berlin besondere Schwerpunkte in die bundesweite Justizlandschaft einbringen. Mit Björn Retzlaff haben wir einen Vorsitzenden gewonnen, der weit über die Grenzen Berlins hinaus als Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts anerkannt ist.“

Commercial Chambers entstehen parallel am LG Berlin II. Auch sie werden sich auf das Bau- und Architektenrecht konzentrieren und eine Verhandlung in englischer Sprache anbieten. Geleitet werden diese Kammern von Julia Flockermann und Friedrich Oelschläger. Die Chambers können bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro angerufen werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, jvh, 1. April 2025.

Mehr zum Thema