Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für schnellere Arzttermine

Das Bundeskabinett will dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine bekommen. Zu diesem Zweck hat es am 26.09.2018 den Entwurf eines "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) beschlossen.

Aufgaben der Terminservicestellen werden erweitert

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen. Außerdem soll der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert werden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten.

Mehr Transparenz bei Vorstandsgehältern bei Krankenkassen

Ferner ist vorgesehen, die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern und künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu begrenzen.

Gesetz soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018.