Aufgaben der Terminservicestellen werden erweitert
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen. Außerdem soll der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert werden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten.
Mehr Transparenz bei Vorstandsgehältern bei Krankenkassen
Ferner ist vorgesehen, die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern und künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu begrenzen.
Gesetz soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten
Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.